Politik

Zum Artikel "Grüne werfen Bund Trickserei bei Moselaufstieg vor" (TV vom 3. Juni) und zum Bundesverkehrswegeplan von Alexander Dobrindt diese Meinungen:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat erstmals bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 aus Gründen der neuzeitlich angesagten politischen Transparenz zu jedem Projekt ein gesondertes Dossier veröffentlicht. Dieses gibt Auskunft über die verkehrliche Bedeutung und die finanziellen sowie die ökologischen Auswirkungen, die zusammengefasst in dem sogenannten Nutzen-Kosten-Verhältnis dargestellt werden. Das Dossier zu dem Projekt "B51n Westumfahrung Trier" (Moselaufstieg) geht zunächst irreführend davon aus, dass Baurecht für die Straße besteht in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses. Und auf diesem beruhen alle ausgewiesenen Werte, die zu dem seltsam anmutenden Ergebnis eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses von über 10 führen. Die Bewertung im auslaufenden BVWP ist 1,3! Die neue Bewertungsmethode (die ehemalige ist leider nicht bekannt) geht auf der Nutzenseite von einem Barwert von 525 Millionen Euro aus. Darin enthalten Veränderungen der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr 181,4 Millionen Euro, Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr 240,8 Millionen Euro oder Veränderung der impliziten Nutzen 81,1 Millionen Euro. Darüber, wie diese Zahlen errechnet werden, gibt das Dossier keine Auskunft. Dem Barwert des Nutzens gegenüber steht der Barwert der relevanten Investitionskosten von 47,6 Millionen Euro, also eine um 12,5 Millionen Euro geringere Summe als die genannten tatsächlichen Kosten des Projektes. Offensichtlich keinen Eingang in die Bewertung hat das besonders hohe ökologische Risiko gefunden, denn die Umweltbetroffenheit, die im Dossier mit gering, mittel oder hoch ausgewiesen werden kann, wird mit der Feststellung "planfestgestellt" lapidar abgetan. Der aufmerksame Leser des Dossiers wird sich zwangsläufig der Feststellung des Bundesrechnungshofes anschließen, der dem Bundesverkehrsminister Schönrechnerei vorwirft und feststellt, Alexander Dobrindt habe sein Ziel, eine plausiblere Planung vorzulegen, nicht erreicht. Die Kosten und damit der Nutzen bestimmter Straßen seien nicht verlässlich ermittelt worden. Wir sind gespannt auf die Aktualisierung des Dossiers mit realistischen Zahlen. Alfred Krugmann, Igel Dass ausgerechnet die grüne Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer die Mär von der bevorstehenden Realisierung des Moselaufstiegs entzaubert, ist verwunderlich. Hat sich doch die Grünen-Fraktion im Trierer Stadtrat gemeinsam mit der CDU für das heute nicht mehr realisierungsfähige Projekt ausgesprochen. Trickserei, wie sie es nennt, wäre ja eventuell noch legitim, wenn man einbezieht, dass der Moselaufstieg in erster Linie der Durchsetzung von Interessen der hiesigen Wirtschaft dienen würde. Den angeblich einfachsten Weg von der B51 zur Autobahn A64 durchzusetzen, wäre in der Tat legitime Trickserei, wenn nicht massive ökologische Gründe (mindestens 100 breite Schneise durch Waldgebiet) entgegenstünden; von den ökonomischen (60 bis 80 Millionen Euro Kosten) erst gar nicht zu reden. Ich wundere mich auch über die Chuzpe, mit der kürzlich im TV vom angeblich planfestgestellten Moselaufstieg die Rede war, sozusagen als Startmeldung zur Aufnahme in den vordringlichen Bedarf im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans. Die Realisierung des Projektes, so konnte man die Berichterstattung verstehen, sei in trockenen Tüchern. Es bedurfte erst des Nachhakens von Frau Rüffer, die Mär des CDU-Abgeordneten Bernhard Kaster und des CSU-Verkehrsministers Dobrindt als Trickserei zu entlarven. Es gebe keine wirtschaftliche Alternative zum Moselaufstieg, hieß es aus dem Hause Dobrindt. Woher sollte er es auch wissen, wenn die ihn umringenden Protagonisten ihm vorenthalten, dass es eine ganz naheliegende Alternative gibt, die seit 2010/2011 diskutiert wird. Der Volksfreund hat mehrmals über den vom SPD-Gemeindeverband Konz entwickelten Vorschlag (Kurzbezeichnung 2B + T) berichtet, auf vorhandener und gegebenenfalls auszubauender Straßeninfrastruktur die Autobahn A1/A64 zu erreichen; er erfüllt die verkehrspolitische Vorgabe "Ausbau vor Neubau". Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat eine Metastudie angekündigt, nach der eine Bewertung der Maßnahmen (Moselaufstieg, Moselbrücke zwischen Temmels und Mertert und 2B + T) nach einem einheitlichen Maßstab die anschließende Sortierung im Sinne einer Priorisierungsliste erfolgen soll. Egon Sommer, Tawern, Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbands Konz

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