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Zum Leserbrief "Purer Schwachsinn" (TV vom 8. Oktober):

Alles nur Unrecht, alles nur Recht? Herr Bach gibt Herrn Gysis Äußerungen zu Rechtsstaatlichkeit oder Nichtrechtsstaatlichkeit der DDR falsch wieder. Laut TV vom 1. Oktober ("Gysi: Die DDR war kein Unrechtsstaat") hat Herr Gysi nämlich gesagt: "Es stimmt eben nicht, dass, wenn man kein Rechtsstaat ist, dass man dann automatisch ein Unrechtsstaat ist." Damit hat er eingeräumt, für ihn sei die DDR kein Rechtsstaat gewesen. Wozu also die ganze Aufregung? Ein Unrechtsstaat war Nazi-Deutschland, da es auf der Vorstellung der Rechtsungleichheit der Menschen beruhte und bestimmten Gruppen wie Juden, Sinti und Roma oder Behinderten die Menschenrechte einschließlich des Rechts auf Leben verweigerte; solches kann man der DDR wirklich nicht nachsagen. Und ging es denn in der alten und neuen Bundesrepublik immer rechtsstaatlich zu? Unter Adenauer wurden zum Beispiel die Grundrechte auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit oft unterdrückt. So wurde die erste westdeutsche Friedensbewegung niedergeknüppelt und kriminalisiert, oft durch Nazitäter in Polizei und Justiz, die im Westen ihre Karrieren fortsetzen konnten. Bei der Verfolgung von Naziverbrechern war die DDR viel konsequenter als die BRD, wo diese kaum etwas zu befürchten hatten. Noch vor nicht langer Zeit wurden die skandalös spät begonnenen Ermittlungen gegen die SS-Täter des Massakers von Sant\'Anna di Stazzema in Italien eingestellt! Zahlreiche Polizeiübergriffe wurden und werden nicht geahndet, die Täter nicht bestraft, noch weniger die politisch Verantwortlichen - wie jüngst der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Mappus wegen des überaus brutalen Polizei-Einsatzes für das Wahnsinnsprojekt "Stuttgart 21". Der Kosovokrieg von 1999 war verfassungswidrig (Art. 26 GG: Verbot des Angriffkriegs), was das Bundesverfassungsgericht implizit bestätigte, explizit aber die Klage dagegen mit der spitzfindigen Begründung abwies, Art. 26 GG verbiete nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs - als ob die Ausführung einer Tat nicht strafbar wäre, wenn schon die Vorbereitung es ist. War das alles rechtsstaatlich? Ich bezweifle es. Trotzdem kann man nicht grundsätzlich die Zusammenarbeit mit den dafür verantwortlichen Parteien - in den genannten Fällen CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne - ausschließen. Robert Seidenath, Gusterath

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