Ran an die heilige Kuh!

Zu den Artikeln "Breite Front gegen Mainzer Zukunftspläne" und "Kommunaler Aufschrei" sowie Kommentar "Einschlag im Wohnzimmer" (TV vom 9. Mai) erhielten wir diese Zuschrift:

Wer einmal versucht hat, mit neueren Erkenntnissen, wie etwa dem "30-Hektar-Ziel" der Bundesregierung gegen ein Neubaugebiet auf der grünen Wiese im Stil der 70er-Jahre zu argumentieren, hat schnell gemerkt, was für eine "heilige Kuh" da ins Spiel kommt: die kommunale Selbstverwaltung. Eingriffe von oben sind offenbar das Schlimmste, was Kommunalpolitikern widerfahren kann, wenn man ihre starken Sprüche in Bezug auf das Landesentwicklungsprogramm im TV liest.Doch wozu eigentlich die Aufregung? Es ist Pflicht des Landes, die von der Bundesregierung vorgegebenen Ziele umzusetzen. Das 30-Hektar-Ziel, das bisher von den Gemeinden kaum zur Kenntnis genommen wird, besagt, dass bis 2020 statt bisher immer noch über 100 Hektar pro Tag nur noch höchstens 30 Hektar für Bebauung verbraucht werden dürfen. Der Feststellung im Kommentar von Albert Follmann, dass in den vergangenen Jahrzehnten "viel Schindluder mit der Natur getrieben wurde", ist voll zuzustimmen. Wenn die Mainzer Regierung nun im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV endlich die Grundsätze wie Flächenschonung, Innen- vor Außenentwicklung, Anpassung der Ortsentwicklung an den demographischen Wandel und kommunale Zusammenarbeit als Orientierungsrahmen festschreibt, ist das nur zu begrüßen. Die Bürgermeister und Gemeinderäte hindert nichts daran, sich an diesen Grundsätzen zu orientieren, das heißt in eigener Regie eine nachhaltige und zukunftsfähige Ortsentwicklung einzuleiten und damit jedem Eingriff von oben zuvorzukommen. Kommunalpolitiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass es eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern gibt, die genau dies wollen, die von veralteten Planungen nichts halten, die sich aber sehr wohl Sorgen machen, wenn zu Lasten der Bürgerschaft die Gemeinden sich womöglich "zur Tode konkurrieren" (TV vom Juni 2006, Zitat aus dem Bundesumweltamt), wenn Flächen unnötig vernutzt und versiegelt werden und damit inzwischen allgemein anerkannten Grundsätzen des Boden- und Klimaschutzes zuwider gehandelt wird.Edith Hellenbrand-Neumann, Gutweiler LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM

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