Recht

Zum Artikel "Straßensanierung demnächst nur noch auf Kosten der Anlieger?" (TV vom 19. August):

Meinung

Unter Vorbehalt
Die vom Verwaltungsgericht Koblenz an das Bundesverfassungsgericht gegebene Entscheidungssache betrifft nicht nur die "Wiederkehrenden". Die berechtigten Bedenken des Gerichts betreffen ALLE Straßenbaubeiträge. Wichtig für den Bürger ist, Zahlungen unter dem Vorbehalt rechtmäßiger Forderung zu leisten. Nur so besteht die Möglichkeit, zu Unrecht gefordertes Geld von der Kommune zurückzubekommen. Die von Politikern gern genannte Entscheidung des OVG ist aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen des dabei begangenen Verfassungsbruchs, ganz einfach wertlos. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wurden aus fadenscheinigen Gründen eingestellt. Man muss wissen, dass diese Rechtsvertreter "weisungsgebunden" sind. Gustav Grimm, Staudernheim

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