Recht

Zum Artikel "Hymne bleibt Hymne auch ohne Grundgesetz" (TV vom 23. Dezember):

Nationalhymne Deutschlands = offizielles, staatliches Musikstück = dritte Strophe des "Lieds der Deutschen" von Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Melodie von Joseph Haydn. Punkt. Und was ist mit der ersten und der zweiten Strophe? Verboten? Nein, nicht verboten! Sie dürfen gesungen/gespielt werden wie "O Tannenbaum". Wem danach zumute ist, der darf alle drei Strophen singen/spielen, wo und wann er mag; aber privat, nicht offziell, etwa bei einer Parteiversammlung. Der Paragraf 86a StGB greift nicht; selbst dann nicht, wenn bei einer internationalen Veranstaltung aus Versehen die erste Strophe gesungen wird. Was falsch wäre, aber nicht verboten. Alles klar? Klaus Schwerdtfeger, Trier Anm. d. Red.: Paragraf 86a des StGB regelt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, etwa Symbole (zum Beispiel Hakenkreuz), Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Lieder (Horst-Wessel-Lied), Parolen (Heil Hitler) oder Grußformen (Hitlergruß). Die Verbreitung und öffentliche Verwendung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten das "Lied der Deutschen" für kurze Zeit. Heute ist das Singen aller drei Strophen erlaubt. Nationalhymne ist nur die dritte Strophe.

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