Scheindemokratisches Theater

Katholische Kirche

Zum Leserbrief "Unfassbare Vorgehensweise" (TV vom 30. September/1. Oktober) und zur Diskussion über die Zukunft der Pfarreien im Bistum Trier:
Eine "unfassbare Vorgehensweise" wird der Bistumsleitung vorgeworfen. Diese Vorgehensweise lässt sich relativ einfach erklären, wenn man das geltende Kirchenrecht zurate zieht.
Die mehrjährige Bistumssynode ist ein scheindemokratisches Theater, hat doch der Bischof das alleinige Entscheidungsrecht; und bei schlimmen Entscheidungen kann er in Zukunft immer auf die Synode verweisen.
Wegen der dramatisch abnehmenden Zahl der Gemeindepriester können viele Pfarrstellen nicht mehr besetzt werden. Das ist ein Phänomen, das schon vor vier Jahrzehnten deutlich wurde. Aber was ist die Aufgabe eines Gemeindeleiters?
Nach dem Kirchenrecht hat er neben der Sakramentenspendung die alleinige Entscheidungsbefugnis für viele außersakramentale Angelegenheiten - trotz aller "Räte". Ein (kirchlich ausgebildeter) Laie als Gemeindeleiter ist kanonisch nicht vorgesehen. Dass der Zwangszölibat mit eine große Ursache für das Priestersterben ist, ist unbestritten. Eine laikale Gemeindeleitung sowie verheiratete Priester(innen) ließen sich durch eine Änderung der bestehenden Kirchengesetze ändern. Der jetzige Papst Franziskus weist öfter darauf hin, dass die katholische Kirche in den einzelnen Regionen mehr juristische Freiheiten erhalten sollte, wenn die Gefahr eines Kollapses bestehe. Das ist jetzt im Bistum Trier der Fall. Auch Jesus hat einmal gesagt, der Sabbat sei für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat. Danach hat das Kirchenrecht immer nur subsidiären Charakter. Lässt sich das wegen kirchlicher Bestimmungen in den Brunnen gefallende Kind noch retten?
Die angeblichen "Pfarreien der Zukunft" sind jedenfalls für das Bistum Trier ein Rückschritt um ein ganzes Jahrtausend.
Franz Lüttgen
Welschbillig

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