Politik Schlag ins Gesicht

Zum Artikel „Beförderungen trotz Sonderurlaub“ und zum Kommentar „Das Land als Selbstbedienungsladen“ (TV vom 5. Februar) schreibt Robert Oster:

Nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts 2020 über die Beförderungspraxis („Günstlingswirtschaft“, „Willkür“ und „Ämterpatronage“), dem Urteil von 2014 zum gleichen Thema und dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Finanzierung der Kommunen jetzt auch noch ein für die Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP niederschmetternder Rechnungshofbericht. Es geht im Wesentlichen um rechtswidrige Sonderurlaube und Beförderungen. Solche Sonderurlaube erhalten Beamte in Ministerien zum Beispiel, um in einem privaten Unternehmen zu arbeiten, an dem das Land beteiligt ist. Dies ist lukrativ, weil das Gehalt deutlich höher ist als die Beamtenbesoldung. Der Sonderurlaub ist aber begrenzt auf sechs Jahre, so der Landesrechnungshof. 30 Landesbeamte sollen mehr als sechs Jahre Sonderurlaub, 21 davon mehr als zehn Jahre, erhalten haben. Darüber hinaus sind 15 Beamte sogar im Sonderurlaub befördert worden, was später zu höheren Pensionen führt. An der Spitze der Verstöße steht das FDP-geführte Wirtschaftsministerium von Volker Wissing – zwölf Beamte erhielten mehr als sechs Jahre Sonderurlaub und neun Beamte wurden befördert.

Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung „verdienten“ Beamten zu höheren Gehältern und Pensionen verholfen hat. Es wäre interessant zu wissen, wie sie dies in jedem Einzelfall begründet. Dies ist auch ein Schlag ins Gesicht für alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst und für die steuerzahlenden Bürger. Es ist nicht nur ein falsches Signal, sondern unanständig, so etwas macht man nicht. Sind diese Rechtsverstöße gerecht und bauen sie Vertrauen auf?

Die prompte Stellungnahme des Innenministeriums, die den Sachverhalt relativierte, zeigt, dass das Unrechtsbewusstsein dieser Landesregierung nicht gerade ausgeprägt ist. Darüber hinaus lässt sich streiten, ob die Geschäftsführerpositionen der landeseigenen Tochtergesellschaften von höheren Ministeriumsbeamten besetzt werden sollten oder ob eine öffentliche Ausschreibung die bessere Lösung wäre. Ich denke, dass sich der Landtag mit diesem Thema mal grundsätzlich befassen müsste.

Auffällig und für mich Anlass zur Besorgnis ist die Häufung der Rechts- und Regelverstöße. Es sind keine Einzelfälle mehr! Ahnungslosigkeit, System, Gedankenlosigkeit?

Robert Oster, Daun

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