Schnee von gestern

Zum Artikel "Luxemburger Firmen wollen Pendler von Steuerschuld freikaufen" (TV vom 10. Februar):

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich. Großer Aufschrei der Luxemburger Gewerkschaften, helle Aufregung unter den 28 000 Grenzgängern der Region. Große Aufmachung im Trierischen Volksfreund.

Was ist passiert? Das Finanzamt Trier ermittelt gegen "steuersündige Pendler"; Pendler, die in Luxemburg beschäftigt sind und ihre Tätigkeit teilweise in ihrem Heimatland Deutschland ausüben. Und hier sind wohl "die Fallstricke gelegt", über die sich "alle Welt" aufregt und die betroffenen Grenzgänger scheinbar "völlig überrascht" hat.

Die Rechtslage ist klar: Soweit der Pendler seine Tätigkeit in Deutschland ausübt, sind die von seinem Luxemburger Arbeitgeber gezahlten Bezüge anteilig in Deutschland zu versteuern und nicht in Luxemburg.

Und was ist daran neu? Gar nichts! Alles Schnee von gestern. Die Rechtslage ist so alt wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg aus den fünfziger Jahren (DBA vom 23. August 1958 i.d.F. vom 15. Juni 1973). Bereits in den Jahren ab 1998 hat genau die gleiche rechtliche Verfahrensweise die "Steuerzahlerseele" zum Kochen gebracht, als es darum ging, die in Luxemburg beschäftigten Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Deutschland "nachzuversteuern", ebenfalls mit großer Aufmachung im Trierischen Volksfreund und "heftigen politischen Auseinandersetzungen" - und das grenzüberschreitend.

Und was ist mit den in Deutschland wohnenden (Gesellschafter-)Geschäftsführern der in Luxemburg errichteten Kapitalgesellschaften (S.a.r.L. und S.A.)? Auch das ist nicht neu: Viele Unternehmen aus der Grenzregion haben ihre unternehmerische Tätigkeit ganz oder teilweise nach Luxemburg (in eine S.a.r.L. oder S.A.) "transferiert", die Geschäftsführung erfolgt jedoch unverändert von Deutschland aus. Ganz klar: Die Geschäftsführerbezüge sind in diesem Falle natürlich ebenfalls in Deutschland zu versteuern. Nicht nur die betroffenen Pendler und die Berufskraftfahrer müssen diese Suppe auslöffeln; gleich gelagerte Fälle müssen auch gleich behandelt werden. Gleiches Recht für alle.

Klaus Hengel, Wawern,

ehemaliger Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung beim Finanzamt Trier und in dieser Funktion regelmäßig auch mit Problemen der "Grenzbesteuerung" befasst

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