SICHERHEIT

Zur Meldung "Polizei darf Rasern nicht ins Ausland folgen" (TV vom 17. Dezember):

Die Polizei darf Rasern und Dränglern sehr wohl ins Ausland folgen! Dazu müssen allerdings bilaterale Vorschriften eingehalten werden. Einem Trierer Polizeibeamten sollte bekannt sein, dass er in einer solchen Situation die benachbarte Dienststelle in Luxemburg von dem Vorhaben einer Nacheile bis ins Großherzogtum verständigen muss. Das sollte "Rucksackwissen" sein. Bei den heutigen modernen Kommunikationsmöglichkeiten wäre es zeitlich möglich gewesen, die Kollegen in Luxemburg vom Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Mit deren Einverständnis hätten die rechtsunkundigen Beamten ihre Nacheile fortsetzen können. Der offensichtliche Raser und Drängler wäre offiziell und somit gerichtsverwertbar identifiziert und auch belangt worden. Da geht mal ein Raser und Drängler ins Netz und kann leider wegen das rechtsunkundigen Verhaltens von Polizeibeamten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wer soll das verstehen?! Gerhard Reinert , Oberöfflingen

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