Soziales

Zum Kommentar "Für die Kinder" (TV vom 5. Juli):

Hagen Strauß schreibt in seinem Kommentar: "Endlich können ledige Väter das Sorgerecht für ihre Kinder gegen Bedenken der Mutter bekommen. Das war überfällig." Tatsächlich können sie das bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010, in dem der menschenrechts- und verfassungswidrige Paragraf 1626a BGB auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aufgehoben wurde. Richtig beschreibt Herr Strauß die Situation: "Für das Kindeswohl sind Mutter und Vater gleich wichtig." Auf die Tatsache, dass ein Elternteil bei der Erteilung des elterlichen Sorgerechts nur aufgrund des Geschlechtes auch weiterhin diskriminiert wird, geht der Kommentator leider nicht ein. Während die Mutter das Sorgerecht wie bisher mit Geburt des Kindes erhält, muss der Vater gegebenenfalls vor Gericht dafür kämpfen. Wer trägt hierfür eigentlich die Kosten? Menschenrechte nur gegen Gebühr? Ganz daneben finde ich die Aussage: "Außerdem wird es Väter geben, denen man das Sorgerecht besser nicht zuspricht." Das Gleiche gilt aber doch auch für Mütter, wie man den traurigen Nachrichten in den Medien öfter mal entnehmen kann. Warum einem Elternteil die Sorge schon von vornherein verwehren, während der andere sie automatisch erhält? Wenn die Ausübung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht entspricht, reichen die Maßnahmen aus den Paragrafen 1666 ff BGB doch völlig aus! Abgesehen davon: Wie soll denn die Praxis aussehen, wenn in einer Beziehungsgemeinschaft die Mutter der Sorge durch den Vater nicht zustimmt, weil für sie im Falle einer späteren Trennung dadurch vieles einfacher wird? Soll der Vater dann gegen seine Lebensgefährtin klagen? Eher wird er wohl des Friedens willen auf die elterliche Sorge verzichten. Dies eröffnet der Mutter dann aber wieder Tür und Tor für Alleingänge, die dem Kindeswohl eben nicht entsprechen. Daher gibt es meines Erachtens nur eine wirklich sinnvolle Möglichkeit der Sorgerechtsregelung, bei der die Rechte der Kinder und Väter nicht hinter denen der Mutter anstehen müssen: gemeinsame elterliche Sorge mit Anerkennung der Vaterschaft! Michael Moseler, Bausendorf

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