SOZIALES

Zum Artikel "Anleitung für eine Auszeit von der Pflege" (TV vom 23. September):

Ein Pflegebedürftiger kann eine Auszeit von der Pflege nehmen? Wohl kaum. Er kann nur für kurze Zeit ein Pflegeheim in Anspruch nehmen und erhält einen Zuschuss zu den Heimkosten, die durch das Pflegegeld nicht abgedeckt sind. Der Angehörige, der die Pflege normalerweise ausführt, erhält in dieser Zeit kein Geld, denn das Pflegegeld wird für diese "Auszeit" an die Pflegeeinrichtung direkt gezahlt. Es gibt für den pflegenden Angehörigen keine bezahlten Urlaubstage, wie sie jedem Arbeiter zustehen. Von zusätzlichem Urlaubsgeld oder gar Weihnachtsgeld ganz zu schweigen. So hat die Aussage: "Anspruch auf Erholung" einen üblen Beigeschmack. Wenn der Pflegebedürftige wieder zu Hause ist, ist nicht mehr die Pflegekraft der Empfänger des Pflegegeldes (wie beim Heimaufenthalt), sondern der Pflegebedürftige. Angehörige, die jemand pflegen, haben keinerlei Ansprüche, sind unterbezahlt und auch dann noch benachteiligt, wenn die Pflegezeit vorüber ist, sowohl finanziell als auch durch körperliche oder psychische Einschränkungen, die aus 24-Stunden-Belastung resultieren. Anspruch auf Erholung und Akku aufladen? Wovon und womit denn, wenn für diese Zeit das Einkommen auf null gesetzt ist? Werner Gessinger, Lösnich

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