Soziales

Zum Artikel "Wahlfreiheit" oder "Herdprämie" (TV vom 30. Juli):

Wenn der Unterzeichner die Antworten zu den ersten beiden in diesem Artikel aufgeworfenen Fragen richtig versteht, kann das Betreuungsgeld nur für Kinder bezahlt werden, die einerseits ab dem 1. August 2012 geboren wurden, andererseits aber den 15. Lebensmonat vollendet haben. Derartige Kinder gibt es aber nicht. Wann sollen Kinder geboren worden sein, um diese Voraussetzungen zu erfüllen? Die ab 1. August 2012 geborenen Kinder werden also erst am 1. November 2013 frühestens anspruchsberechtigt sein, da ihre Eltern vorher sicher nicht auf das höhere Elterngeld verzichten werden, das nicht parallel zum Erziehungsgeld gewährt wird. Kann es sein, dass der Gesetzgeber hier offensichtlich einen Fehler oder absichtlich eine Täuschung begangen hat, indem er den Wählern noch vor dem Wahltermin vorgaukelt, das Betreuungsgeld eingeführt zu haben, obwohl es frühestens am 1. November 2013 einen derartigen Anspruch geben kann? Was in diesem Zusammenhang erstaunt, ist, dass ernsthafte Journalisten der dpa, des TV und auch der bundesweiten Fernsehberichterstattung dieses nicht durch sorgfältigere Recherchen offenlegen und kommentieren. Horst Büttner, Bitburg (Anm.: Büttner ist SPD-Kreistagsmitglied)

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