Spaßbremsen

Zum Artikel "Gericht verbietet Flohmärkte an Sonntagen" (TV vom 13./14. Juni):

Das Verwaltungsgericht Neustadt findet Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen unzulässig, weil dort auch gewerbliche Händler auftreten. Das Land Rheinland-Pfalz sieht hier keine Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Prima. Beschränken wir uns sonn- und feiertags also wieder darauf, der Langweile und mangelnden Abwechslung zu frönen.

Während andere Staaten längst so modern sind, die Ladenöffnungszeiten völlig freizugeben, sodass geneigte Kunden auch sonntags einkaufen können, hinkt Deutschland hinterher, beschneidet weiter die Ambitionen fleißiger Geschäftsleute - beschwert sich aber über die allgemeine Wirtschaftsflaute. Bravo, weiter so.

Dann bitte aber auch in letzter Konsequenz: sonn- und feiertags alle Kneipen, Gaststätten geschlossen halten und bei Kirmes, Dorffest und so weiter keinerlei gewerbliche Umsätze zulassen - kein Karussell, keine Wurstbude. Denn das verstößt, der Logik folgend, dann auch gegen das Feiertagsgesetz. Willkommen im Land der Spaßbremsen! Auf die konjunkturelle Entwicklung in den Folgejahren bin ich jetzt schon gespannt ...

Markus J. Kluge, Schweich

justiz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort