Leserbriefe Stilles Gedenken

Zum Artikel „Abtreibungen im Jahr 2017 auf über 100 000 gestiegen“ (TV vom 7. März) schreibt Eduard Steffen:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch für das ungeborene Kind gilt Artikel eins des Grundgesetzes. Abtreibung ist Mord, und bei Mord hört die Legalität auf.

Seit 1. Januar 1993 ist das Gesetz zum Abbruch der Schwangerschaft neu geregelt und in Kraft. Seither gab es circa 2,5 Millionen Abbrüche. Das ist zumindest einen stillen Gedenktag wert, zum 25-jährigen traurigen Geschehen an die Opfer.

Keine Macht der Welt hat das Recht, solches Tun zu fördern oder zuzulassen. Dass die Krankenkasse die Abtreibung bezahlt, ist sittenwidrig, da hier die Gewissensfreiheit nach dem Grundgesetz nicht beachtet wird. Es werden von Abgeordneten Entscheidungen getroffen, die letztlich als Knebelgesetze zu bezeichnen sind.

Eduard Steffen, Minderlittgen

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