Terrorismus

Zur Kommandoaktion der USA gegen Osama bin Laden in Pakistan und zu den Folgen für die Demokratie:

Meinung

Lynchjustiz und Verhöhnung des Rechtsstaats
Einer US-amerikanischen Eliteeinheit gelingt die Ermordung Osama bin Ladens. Der Ermordete wurde weder vor ein rechtsstaatliches Gericht gestellt, noch ist ein richterliches Urteil gegen ihn ergangen. Die Ermordung Osama bin Ladens erfolgte im Auftrag der Regierung eines Staates, der für sich in Anspruch nimmt, ein Rechtsstaat und eine Demokratie zu sein. Die USA haben staatliche Lynchjustiz ausgeübt, und unsere Bundeskanzlerin jubelt darüber. Sie drückt während einer Pressekonferenz öffentlich ihre Freude über diesen Mord aus. Dieselbe Frau hat vor knapp zwei Jahren einen Eid auf die deutsche Verfassung geleistet, und da steht im Artikel eins: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als deutscher Staatsbürger ist mir angst und bange, Frau Merkel an der Spitze dieses Rechtsstaates zu wissen, wo sie öffentlich ihre Freude über die vorsätzliche Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien zum Ausdruck bringt. Ich empfehle dringend die Lektüre der Artikel 101 bis 104 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Ich erlaube mir den Hinweis auf Artikel 20 (bundesstaatliche Verfassung, Widerstandsrecht) des GG. Dort heißt es: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ich möchte bitte nie erfahren müssen, wie Frau Merkel auf konkrete Ausprägungen des Absatzes (4) dieses Artikels reagiert. Stephan Schulte, Bruchweiler

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