terrorismus

Zum Artikel "Erleichterung und Sorge in Berlin" (TV vom 3. Mai):

Meinung

Nicht legitim
Darf man den Tod eines Menschen bejubeln, darf man am Tod eines Menschen Freude empfinden, darf eine deutsche Kanzlerin sich auch freuen, wenn ein Verbrecher tot ist? Man darf es, aber man sollte es nicht tun. Freude und Jubel, so verständlich dies auch sein könnte, können auch bei einem verbrecherischen Despoten nicht legitim sein. Die westliche Hemisphäre nennt sich völkerrechtliche Demokratie, da sollten Hass und Rache und Vergeltung nicht die Oberhand gewinnen. Heute jubelt die eine Seite, morgen schlägt die andere zurück und freut sich. Die Spirale des Hasses dreht sich, Freude über einen toten Menschen darf es nicht geben. Auch nicht, wenn er ein Verbrecher war. Hans Simon, Kordel

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