Tiefstes Befremden

Aus dem TV erfahren wir, dass der Landgerichtspräsident angeordnet habe, die Gerichtssäle von Land- und Amtsgericht nicht mehr mit den traditionellen schlichten Holzkreuzen auszustatten. Diese Anordnung trifft auf mein tiefstes Befremden und Unverständnis.

Für mich ist das einfache Kreuz immer noch das Symbol der Grundlagen unserer Verfassung, der Inbegriff unserer abendländischen Kultur und ein wichtiger Hinweis auf die Werteordnung, der wir uns, gerade vor Gericht, verpflichtet fühlen. Der Gerichtssaal hat eine grundsätzlich andere Werthaltigkeit als ein Behördenzimmer. Nach meiner schütteren Verfassungskenntnis ist die dritte Gewalt keine Behörde. Sie verdient, auch in ihrer sachlichen Ausstattung, die traditionelle Hochachtung und damit auch die Zeichen ihrer besonderen Verantwortung, ebenso wie der Recht suchende Bürger. Ohne Not, übrigens auch ohne jede Rücksprache mit der Anwaltschaft, wird hier klammheimlich das Symbol unserer Gerichtskultur abgehängt, um zu verschwinden. So nicht! Gilbert Haufs-Brusberg, Trier

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