Tierschutz

Zum Kommentar "Achtung und Respekt" (TV vom 24. Mai) und zum Artikel "Kalifornien verbietet Stopfleber" (TV vom 31. Mai):

Ich möchte Werner Kolhoff zu seinem Tierschutz-Kommentar meine Hochachtung aussprechen. Er hat meine und bestimmt auch die Meinung vieler Tierfreunde und Menschen, die sich Gedanken machen über den Umgang mit unseren Mitgeschöpfen, so auf den Punkt gebracht, dass man dem nichts mehr hinzuzufügen braucht. Ohne jegliche Relativierung dieses Themas hat Herr Kolhoff mir aus der Seele gesprochen. Noch einmal: Respekt! Peter Feilen, Neumagen-Dhron In dem Artikel "Kalifornien verbietet Stopfleber" wird das grausame Prozedere dieser fürchterlichen Tierquälerei realistisch beschrieben. Gleichzeitig wird der Eindruck vermittelt, dass der deutsche Gesetzgeber dem Tierschutz Genüge leistet, indem er diese Abscheulichkeiten verbietet. Leider trifft dies so nicht zu! Trotz des Herstellungsverbots von Foie gras in Deutschland ist der Import und Verkauf hier leider weiterhin erlaubt! Ich frage: Wo ist die konsequente Haltung des Gesetzgebers zu erkennen? Das Herstellungsverbot soll eindeutig dem Tierschutz dienen. Jedoch, was nützt dieses Verbot, wenn für die "Gourmetlobby" gleichzeitig alle Türen offen bleiben, weiterhin dieser Tierquälerei zu frönen? Unsere französischen Nachbarn betrachten die qualvolle Zwangsernährung der armen Kreaturen gar als gastronomisches Kulturerbe und sind somit auch einer der Lieferanten für Interessenten in Deutschland. Wir haben seit Mai 2002 den Tierschutz im Grundgesetz verankert. Wo bleibt hier die strikte Einhaltung der gesetzlich verordneten Regelungen, Tiere gegen organisierte Grausamkeiten zu schützen? Die halbherzige Regelung des Herstellungsverbotes in Deutschland müsste umgehend erweitert werden um das Import- und Verkaufsverbot von Stopflebererzeugnissen. Ausschließlich durch diese Ergänzung erreicht dieses Gesetz erst den Status, den es für sich in Anspruch nimmt, nämlich dem Schutz der Tiere zu dienen. Ergänzend möchte ich meine tiefe Enttäuschung darüber äußern, dass es hier überhaupt eines gesetzlichen Verbotes bedarf. Die in erster Linie angesprochene Verbrauchergruppe, nämlich finanziell gut gestellte Bürger, die in diesem Segment vorwiegend die Nachfrage bestimmen, hätten bei freiwilligem Verzicht auf diese "Delikatesse" noch genügend Möglichkeiten, sich vom Speiseplan des gemeinen Volkes abzusetzen. Edgar Utschik, Trier

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