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Zum Artikel "Bauern und Winzer wehren sich gegen neue ,Naturschutzpolizei\'" (TV vom 11. Mai):

Das Landesumweltministerium beabsichtigt drei Kilometer große Schutzradien rund um Schutzgebiete zu etablieren, in denen die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen verboten sein wird. Dies wird als "wichtiger Beitrag, um die Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten zu reduzieren", postuliert. Den Schutz seltener Biotope voranzutreiben, ist ein löbliches Ziel. Auch gibt es eine Reihe von Gründen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzulehnen. Das eine mit dem anderen inhaltlich zu verknüpfen, entbehrt aber jeder Grundlage. Auch in Tausenden Jahren Landwirtschaft ist es Nutzpflanzen wie Weizen, Mais oder Raps nicht gelungen, in Grünlandflächen oder Wälder einzuwandern oder gar die natürliche Vegetation zu verdrängen. Eine Bienengefährdung durch solche Pflanzen hat sich in keiner Überprüfung ergeben. Wie also das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Ackerkulturen zum Biotopschutz im Grünland und Wald beitragen soll, bleibt das Geheimnis des Umweltministeriums. Prof. Dr. agr. Sören Thiele-Bruhn

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