Gesellschaft Unsägliche Diskussion

Zum Artikel „CDU ringt um eine Frauenquote“ und zum Kommentar „ Zwei dicke Bretter“ (TV vom 8. Juli) sowie zu weiteren Beiträgen zum Thema schreibt Wolfgang Stein:

Die permanente Diskussion um eine verbindliche Frauenquote in politischen Gremien, Unternehmensvorständen und anderen Institutionen entwickelt sich langsam zur Nervensäge.

Das Verfassungsgericht von Thüringen hat derartigen Bestrebungen in der Landespolitik nun einen Riegel vorgeschoben und geurteilt, dass es sich bei der gesetzlich verordneten Besserstellung von Frauen um eine verfassungswidrige und daher unzulässige Ungleichbehandlung von Frauen und Männern handelt. Dieser Meinung kann ich mich uneingeschränkt anschließen.

Gibt es nicht bereits mehr als reichlich staatliche Reglementierungen und Gängelungen zu allen möglichen Themen? Jede Frau hat das Recht, sich um Vorstands- und Führungspositionen zu bemühen, ohne dass der Staat sie diesbezüglich per Gesetz mit Sonderrechten ausstattet.

Ich gehe davon aus, dass die Besetzung von entsprechenden Posten nach der Qualifikation der Kandidaten erfolgt und nicht nach dem Geschlecht. Diese Vorgehensweise liegt im ureigensten Interesse der Unternehmen und Institutionen, die auf der Suche nach einer Führungskraft sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich unter anderem die Frage: Wollen die Frauen das überhaupt?

Ich kann aus eigener Erfahrung als langjähriger Kommunalpolitiker berichten, dass ich für die Kommunalwahl im vergangenen Jahr mindestens ein Dutzend Frauen angesprochen und zur Kandidatur für den Gemeinderat gewinnen wollte. Es ist mir nicht gelungen, so dass wir als Wählergruppe bereits zum zweiten Mal eine reine Männerliste aufstellen mussten. Die zweite Wählergruppe in unserer Gemeinde war geringfügig erfolgreicher, das Ergebnis war aber auch auf deren Liste alles andere als gut.

Zu diesem Leserbrief wird es vermutlich eine Reihe gegenteiliger Meinungen aus der weiblichen Leserschaft geben.

Meine Meinung: Hört endlich auf mit dieser unsäglichen Diskussion und Bestrebungen nach gesetzlichen Regelungen als Bevormundung von Unternehmen und Institutionen!

Wolfgang Stein, Monzelfeld

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