Unsinnig

Zum Artikel "Inline-Skater auf dem Gehweg: Bußgeld droht" (TV vom 4./5. April):

Laut Beschluss des Bundesrates dürfen Inline-Skater künftig nur noch Gehwege benutzen - es sei denn, ein zusätzliches Schild regelt die Ausnahme. Während ich das Verbot der Nutzung von Fahrbahnen nachvollziehen kann, gerät das Verbot des Skatens auf Radwegen völlig daneben. Wo sonst können sich Inline-Skater gefahrloser fortbewegen als auf Radwegen? Die kombinierte Radwege-Nutzung von Fahrrad-Fahrern und Inline-Skatern ist absolut verträglich, da Geschwindigkeit und Raumbedarf vergleichbar sind. Vielmehr erhöhen Spaziergänger, die in Gruppen Radwege "zu"-machen, das Gefahrenpotenzial. Gleiches gilt auch im umgekehrten Sinne, wenn Inline-Skater Gehwege benutzen. Die Regelung ergänzt die Palette politisch "verzapfter" Unsinnigkeiten und zwingt die Unterhaltungspflichtigen zu unnötigen Ausgaben und Kontrollen, die den Schilderwald noch undurchsichtiger werden lassen.

Arno Schäfer, Trier

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