Unternehmer in der Pflicht

In dem Bericht über die Insolvenz der Firma Tix wird der Eindruck erweckt, als wenn es sich dabei um einen ganz normalen Vorgang handelt, der im Geschäftsleben üblich ist. Es ist sicherlich so, dass das neue Insolvenzrecht die Fortführung des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze als vorrangig ansieht.

Hierbei wird sehr schnell vergessen, dass eine Insolvenz, früher nannte man das Konkurs, Pleite oder Bankrott, immer einen herben Verlust für die Gläubiger des Unternehmens bedeutet. Dies sind in der Regel die Banken, Krankenkassen, Rentenversicherungen, das Finanzamt und die Lieferanten. Es sind hier die Sparer, die Gemeinschaft der Versicherten und die Steuerzahler insgesamt, die diese Verluste tragen müssen, und nicht wenige Lieferanten sind in der Folge des Konkurses eines Kunden selbst in Schwierigkeit gekommen. Insofern ist das Fortbestehen des insolventen Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze auf Kosten anderer sicherlich kein normaler Geschäftsvorfall. Viele Insolvenzen haben ihre Ursachen in Managementfehlern und anderem persönlichen Verschulden des Unternehmers. Daher ist dieser zuerst in der Pflicht, auch mit seinem persönlichen Vermögen. Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden Unternehmer, die Konkurs machten, oder wie man landläufig sagte "Bankrott gingen", geächtet und anschließend arme Leute. Walter Conzem, Wellen

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