Unverschämt

Zum Artikel "Gewinn bedeutet weniger Geld" (TV vom 3. März):

Wenn durch einen Lottogewinn ein karges Einkommen aufgebessert wird, freut sich jeder, sofern es sich bei dem Einkommen um ein Arbeitseinkommen handelt. Ist das Einkommen aber eine soziale Transferleistung, die durch Steuern und Abgaben von Menschen finanziert wird, die dafür gearbeitet haben, ist die Freude zumindest geteilt. Hartz- IV-Leistungen verhindern, dass Menschen, die - aus welchem Grund auch immer - nicht arbeiten, materiell, kulturell und sozial notleidend werden. Die Zweckbindung ist eindeutig und die Anspruchsberechtigung gilt nur für die Zeit, für die der Empfänger nicht selbst sorgen kann. Dass ein Hartz IV-Empfänger glaubt, einen Gewinn, egal woher und egal wie hoch, nicht für seinen Lebensunterhalt verwenden zu müssen und damit der Solidargemeinschaft eine Zahlung in entsprechender Höhe zu ersparen, ist eine schlichte Unverschämtheit. Die Frage ist daher nicht, ob sich die Teilnahme an Glücksspielen für Hartz IV-Empfänger überhaupt lohnt, sondern ob es zulässig ist, das Geld von Steuer- und Beitragszahlern für den Einsatz bei Glücksspielen zu missbrauchen.

Frieder Zimmermann, Oppenheim

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