Urteil

Zum Text "Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung" (TV vom 26. April):

Vor dem Hintergrund, dass Staat und Kirche in Deutschland nicht getrennt sind, war wohl mit keiner anderen Entscheidung zu rechnen. Aber die Mehrheit im Volk wünscht sich - der heutigen Zeit angepasst - die Trennung von Staat und Kirche, damit die Sonderprivilegien der Kirchen endlich mal ein Ende hätten und diese genauso wie alle andere Institutionen und Vereinigungen behandelt würden. Die Schlussfolgerung aus dem Urteil besagt: Wer im Fordwerk arbeitet oder in einer Mercedes- oder BMW-Werkstatt sein Brot verdient, kann ab sofort mit einer Kündigung rechnen, wenn er das betriebliche Produkt nicht privat nutzt. Begründung: Loyalitätsverstoß (laut 2 AZR 579/12). Wehe, eine Arbeiterin vom Milchwerk Hochwald wird im Supermarkt beim Einkaufen von Muh-Milch aus der Eifel erwischt, dann ist die Kündigung programmiert ("Loyalitätsverstoß"). Es sind offenbar keine Ehrlichkeit und kein persönliches Eingestehen für die private Überzeugung mehr gefragt, sondern es zählt nur die Verlogenheit. Zeigt man seine Überzeugung, wird man von deutschen Gerichten abgestraft. Wir wissen und spüren es schon seit langem, dass wir zurzeit von zweit- und drittklassigen Politikern regiert werden. Jetzt hat sich dieses Niveau schon bis zu den deutschen Gerichten durchgeschlagen. Es ist zu hoffen, dass der Betroffene weitere gerichtliche Mittel nutzt und wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof klagt. Hubert Schommer, Kastel-Staadt

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