verkehr

Zu den Artikeln "Auto fährt in Marschgruppe" (TV vom 23. Januar) und "Angefahrene Soldaten außer Lebensgefahr" (TV vom 24. Januar):

Vor der nächsten "Radfahr- und Fußgängersaison" und nach dem schweren Verkehrsunfall bei Laubach/Eifel möchte ich darauf hinweisen, dass Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (§ 25 StVO), die sich auf alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze bezieht, am linken Fahrbahnrand gehen müssen. Von dieser Vorschrift, die als Ordnungswidrigkeit bewehrt ist, gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, darunter für geschlossene Verbände (§ 27 StVO), die bei Dunkelheit nach hinten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht abgesichert sein müssen. Im letzten Jahrzehnt ereignete sich in den Bereichen der Polizeipräsidien Trier und Koblenz ein halbes Dutzend schwerer, meist tödlicher Verkehrsunfälle, als auf Landstraßen Fußgänger von hinten angefahren wurden. Auch wenn in einigen Fällen bei den Autofahrern und/oder den Fußgängern Alkoholeinfluss vorgelegen haben dürfte, hätten schwere Folgen für die Fußgänger bei Benutzung der linken Straßenseite durch Erkennen herannahender Autos möglicherweise vermieden oder gemildert werden können. Mein Eindruck ist, dass viele Radfahrer und Fußgänger (darunter Walker und Läufer) das grundsätzliche "Linksgeh-Gebot" für Fußgänger außerhalb der geschlossenen Bebauung nicht kennen oder es vergessen haben. Als die Vorschrift vor über einem halben Jahrhundert eingeführt worden ist, haben wir als junge Polizisten die auf der falschen Seite angetroffenen Fußgänger verwarnt, oft gebührenpflichtig. Heute scheint wieder mehr Aufklärung nötig. Doch mir geht es weniger um das Beachten einer Verkehrsvorschrift als um die eigene Sicherheit, den persönlichen Schutz durch Vorbeugen. Durch deutliche Zunahme des Radfahrverkehrs halte ich auch für gemeinsame Rad- und Fußwege das Gebot für Fußgänger, am linken Rand zu gehen, besonders notwendig. Man wird dann kaum noch "weg-geklingelt", erschreckt oder angefahren, sondern kann entgegenkommende Radfahrer, vielleicht unsichere alte und junge Fahrer, zuweilen auch angetrunkene und rasante, erblicken. Wenn ich mich als Läufer auf der linken Seite nähere, stelle ich allzu oft vorwurfsvolles, zuweilen auch bösartiges Verhalten und Schimpfen fest. Es bleibt mein Aufruf: "Links gehen und dadurch entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig sehen!" Dieter Schottes, Bernkastel-Kues

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