Justiz Viele Fragen, viele Zweifel

Zu den Artikeln „Drei Kinder sterben im Dorfteich“ (TV vom 9. Januar) und „Gerichtsprozess gegen Bürgermeister beginnt“ (TV vom 10. Januar) schreiben Stephan Mayer und Robert Goergen:

Es ist schon schlimm, dass 2016 drei Kinder in einem kleinen See in Neukirchen ertranken, aber dass man deshalb dem Bürgermeister eine fahrlässige Tötung zuweist, ist  ein Witz. In dem Löschwassersee befanden sich keine Gefahrenstoffe oder sonstiger Unrat, der eine Umzäunung notwendig gemacht hätte. Ein Bade-Verbotsschild war vor Ort aufgestellt. Wo waren die Eltern, als das Unglück geschah? Wenn wirklich das Urteil zulasten der Gemeinde oder des Bürgermeisters ausgehen sollte, müssten demnächst alle Seen und Flüsse umzäunt werden sowie auch Straßen, Bäume, Berge und vieles mehr, um Gefährdungen einzudämmen. Man muss dann wirklich an unserer Rechtsprechung zweifeln.

Kinder kann man nicht permanent vor Gefahren schützen, aber als Eltern oder Aufsichtsperson sollte man sie darauf hinweisen oder sie begleitend schützen.

Davon abgesehen hielten uns als Kinder auch keine Zäune auf, wenn wir ein festes Ziel hatten.

Stefan Mayer, Trier

Drei Kinder sterben im Dorfteich. Das ist schrecklich und traurig. Wer ist schuld daran? Jetzt streitet man sich, welche Art von Teich dieses Gewässer ist. Muss dieser Teich eine Umzäunung haben oder nicht? Wer hätte diesen Zaun bauen müssen? Vor kurzem ist in der Prüm ein junger Mann ertrunken – auf dem Heimweg von einer Veranstaltung. Auch dieser Fluss hat keinen Schutzzaun. Wer müsste dort einen Zaun aufbauen; die anliegenden Gemeinden, die anliegenden Landwirte, die Wasserbehörde ...?

Wer rückwärts und ohne Einweiser aus einer unübersichtlichen Ausfahrt fährt und dabei einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug hat, trägt die alleinige Schuld. Ein Autofahrer, der mit der erlaubten Geschwindigkeit (sagen wir: 50 km/h) unterwegs ist und dem plötzlich ein Fußgänger vors Auto springt, ist schuld.

Ich bin LKW-Fahrer; wenn ich irgendwo rangieren muss, mache ich dies mit eingeschaltetem Warnblinker und mit Schrittgeschwindigkeit. Sollte mir dann ein anderes Fahrzeug in meinen LKW reinfahren, braucht mir niemand damit zu kommen, dass ich die alleinige Schuld an diesem Unfall hätte. Mindestens 50 Prozent der Unfallschuld trägt meiner Meinung nach der andere Autofahrer. In was für einer Welt, in was für einem Rechtsstaat leben wir, wenn die Gerichte nicht wissen, wie sie einen klaren Fall behandeln sollen?

Das Ertrinken der Kinder ist traurig, es hätte aber genauso an einem Fluss passieren können. In der Straßenverkehrsordnung ist die Rede von gegenseitiger Rücksichtnahme. Wenn ein Auto langsam und mit eingeschaltetem Warnblinker fährt, sollte man es eher wahrnehmen können als einen Fußgänger, der plötzlich hinter einem geparkten Fahrzeug auf die Straße springt.

Robert Goergen, Oberweis

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