Leserbrief Lassen wir schwangere Frauen nicht im Stich!

Abtreibung

Zu „Hitzige Debatte zu Werbeverbot für Abtreibung“ (TV vom 14. Mai) und anderen Artikeln:

In Deutschland ist jetzt Werbung für Abtreibung erlaubt. (Das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben. Ärzte dürfen künftig öffentlich informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen, Anm. der Redaktion). Seltsam: Dieselben Politiker, die sich hier eingesetzt haben, sprechen beim Thema Impfen gerne von Solidarität mit den „Schwächsten“ der Gesellschaft . Man profiliert sich auch gerne über Bewahrung der Schöpfung, spricht von Mutter Erde, will Küken und Klima retten. Die ungeborenen Kinder aber werden weiter in die Zange genommen.

 Aber:  Die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) und der Schutz des menschlichen Lebens (Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG) umfasst auch die ungeborenen Kinder. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Urteil im Jahr 1993 dargelegt, dass diese Schutzpflicht mit der Nidation beginnt.

Abtreibung ist nach wie vor illegal (Allerdings bleibt sie unter  bestimmten Voraussetzungen straffrei, Anm. der Redaktion). Es ist daher ein Widerspruch, dass Abtreibung gleichzeitig beworben werden darf. Wir brauchen keine neue Agenda, die von der WHO stammt. Helfen wir betroffenen Müttern und sprechen ihnen Mut zu. Lassen wir sie nicht im Stich. Zeigen wir uns solidarisch mit den ungeborenen Kindern, die keine Stimme haben. Schützen wir kleine Menschenleben.

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