Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr

Zu Artikel "Kinder dürfen Lärm machen, aber nicht überall" und Kommentar "Erfolg trotz Niederlage" (TV vom 6./7. März):

Kinder brauchen Freiraum, sie müssen lärmen und toben dürfen - das zieht doch wohl kaum jemand ernsthaft in Zweifel.

Es ist aber auch klar, dass der ungezügelte Gebrauch, besser Missbrauch, von Sonderrechten - schließlich werden eigentlich Unbeteiligte in ihren Rechten eingeschränkt - Widerstand hervorrufen muss und somit Streit. Die Frage ist doch, ob man rund um die Uhr, ohne Rücksicht auf Ruhezeiten, Lärm ertragen muss; dazu gehört eben auch Kinderlärm (und erst recht, wenn sich Erwachsene daran beteiligen). Pauschale Anmerkungen und Angriffe hierzu - wie sie TV-Redakteur Bernd Wientjes äußert - sind unsachlich und wenig hilfreich.

Zunächst ist immer undifferenziert von Kindern die Rede; dabei macht es doch wohl einen Unterschied, ob wir von Dreijährigen sprechen, von Zehnjährigen oder von Fünfzehnjährigen. Selbstverständlich gibt es vernünftige Gründe, Kinder einzuschränken: An der viel umfahrenen Verkehrsinsel dürfen Kinder (jeden Alters) plötzlich nicht mehr nach Gusto toben; und genervte Eltern dürfen ihre Kinder sehr wohl zur Ruhe mahnen. Wenn aber der "intolerante" Nachbar sich vielleicht wenigstens auf amtlich angesetzte Ruhezeiten verlassen möchte, dann ist er kinderfeindlich?!

Es gibt Menschen, die wollen zu Recht ausgeruht zur Arbeit gehen, gerade mit Blick auf Schichtdienste sind Ruhezeiten ein gewichtiges Thema; es gibt Menschen, die für ihre Arbeit am häuslichen Schreibtisch ein Minimum an Ruhe brauchen; es gibt Kranke und sogar zu Hause Sterbende. Und alle sind intolerant und kinderfeindlich, weil sie sich dagegen zur Wehr setzen, dass eine Gruppe in der Bevölkerung einen "Freibrief zum Krawallmachen" (Zitat aus dem Volksfreund-Artikel) beanspruchen darf?!

Rücksichtnahme gehört (eigentlich) zu den Grundtugenden eines gedeihlichen Miteinanders. Und auch hier gilt: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!

Bruno Heinrich Fath, Woltersdorf

gesellschaft

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort