Wegen Unfähigkeit auflösen?

Der sehr treffende Leserbrief von Herbert Franzen aus Gerolstein sollte noch um zwei Aspekte ergänzt werden. Ein gutes Einvernehmen und ein angenehmer Umgangston können die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Verbandsgemeinderat sicherlich erleichtern, einen Anspruch darauf hat aber keine der beiden Seiten.

Nach dem Verhalten einiger Akteure nach der Wahl bestehen auch Zweifel, ob selbst der beste denkbare Bürgermeister dafür eine Chance erhalten hätte, obwohl oder gerade weil die Wähler sich für ihn und damit gegen die örtlichen "Platzhirsche" entschieden hatten. Gemeinsame Pflicht der gewählten Gemeindeorgane (Bürgermeister und Rat mit unterschiedlichen Funktionen) ist die Sacharbeit zum Wohle der Bürger in der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und nicht vorrangig die Rücksichtnahme auf deren interne Befindlichkeiten. Oder wollen diese Herrschaften der Kommunalaufsicht und der Landesregierung beweisen, dass die Verbandsgemeinde nicht zuletzt wegen Unfähigkeit der Gemeindeorgane tatsächlich aufgelöst werden sollte? Die demnächst zur Abstimmung aufgerufenen Bürger sollten auch daran denken, dass eine vorzeitige Abwahl eines befristet gewählten Bürgermeisters nach der geltenden Rechtslage noch mit erheblichen Gehaltszahlungen auch nach der Abwahl verbunden ist, zusätzlich zu den Kosten des ganzen Schmierentheaters und dem Imageschaden für eine positive Entwicklung der Gemeinde. Aber vielleicht übernehmen die Abwahlbetreiber ja auch diese Kosten, da sie den normalen Zeitpunkt einer Neuwahl nicht abwarten und bis dahin nicht konstruktiv mit einem gewählten Gemeindevertreter zusammenarbeiten wollen oder können. Hartmut Schmidt, Hersdorf

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