Landwirtschaft Wer Schaden anrichtet, haftet ...

Zum Artikel „Bundesrat beschließt scharfe Düngeregeln für die Bauern“ (TV vom 28./29. März) schreibt Paul R. Woods:

Es gilt, ganz allgemein, BGB § 823 Abs. 1 (Schadensersatzpflicht):

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Dazu meine Vorschläge:

1. Die Bauernverbände und andere Organisationen, die gegen die Düngeverordnung sind, übernehmen die Strafzahlungen an die EU.

2. Die Bauern, die Trinkwasser verseuchen, übernehmen voll die Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser, das nicht abträglich für die Gesundheit ist.

3. Dafür dürfen die Bauern weiterhin Gülle ausbringen.

4. Für den bei Demonstrationen verbrauchten Diesel werden die Steuern im vollem Umfang an die Staatskasse entrichtet, da die Steuer­erleichterung nur der landwirtschaftlichen Produktion dienen soll und nicht der politischen Meinungsäußerung.

Dipl.-Ing. agrar (U) Paul R. Woods, Neumagen-Dhron

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