WIRTSCHAFT

Zum Text "28 000 Unternehmer haben die Wahl" (TV vom 22. Sept.):

Die Kammerwahlen werden von den meisten IHK-Zwangsmitgliedern boykottiert oder ignoriert. In der Regel nehmen nur wenig mehr als fünf Prozent der infrage kommenden Betriebe an der Wahl teil. Von wirklich demokratischer Willensbildung kann also keine Rede sein. Was ist überhaupt die Aufgabe der Kammern? Nach Paragraf 1 des Kammergesetzes haben sie sich für die Gesamtinteressen der Wirtschaft einzusetzen. Die Trierer IHK hat 28 000 Zwangsmitglieder und ist damit einer utopischen Aufgabe gegenübergestellt, die sie schlichtweg überfordert. Denn jede Firma hat das Hauptinteresse, Geld zu verdienen und geht dazu ihre eigenen, auf Erfahrungen begründeten Wege. Auf Zwangsmitgliedschaften in den Kammern sind sie dabei nicht angewiesen. Gibt es für die eine oder andere Firma tatsächlich ein Problem oder hat man Wünsche zur Ausbildung, wenden sich viele Firmen direkt an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht prinzipiell von der Freiheit des einzelnen Bürgers aus, die nur dort eingeschränkt werden darf, wo es unbedingt erforderlich und unvermeidbar ist. Im Falle der Kammern ist dies nicht gegeben, und daher bedeutet die Zwangsmitgliedschaft in diesen Institutionen eine unzumutbare Einschränkung unternehmerischer Freiheit. Bestimmten Berufsgruppen wird hier eine Interessenvertretung aufgezwungen, die in vergleichbarer Art keiner anderen Bevölkerungsschicht zugemutet wird. Niemand will die Kammern abschaffen, aber es gibt in Deutschland mehr als 1600 Berufs- und Fachverbände, die sämtlich ohne Zwang funktionieren. Warum ist das bei den IHKs und Handwerkskammern nicht auch möglich? Was sich die Wirtschaft wirklich von den Kammern wünscht, ist die Umstellung der Mitgliedschaft auf freiwillige Basis, die Organisation von transparenten demokratischen Wahlen und eine Aufgabenbegrenzung auf ihre ursprünglichen Tätigkeiten. Hans Lamberti, Trier

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