Wirtschaft

Zum Text "Das Steuersparmodell Luxemburg" (TV vom 20./21. Juli)

Der TV hat in letzter Zeit wiederholt über die Praxis der Internethändler berichtet, die zwecks verbilligter Umsatzsteuer ihre Geschäfte von Luxemburg aus tätigen. Am Beispiel von Amazon berichtet er über ein vermeintliches Steuerschlupfloch, nach dem die Mehrwertsteuersätze in Luxemburg mit drei Prozent und 15 Prozent deutlich unter denen in Deutschland liegen. Ich stelle klar, dass - zumindest was die Umsatzsteuer angeht - durch die sogenannte Versandhausregelung, ein umsatzsteuerrechtliches Prinzip innerhalb der EU, der deutsche Fiskus nicht "in die Röhre schauen" muss. Danach hat das Bestimmungslandprinzip, in diesem Fall Deutschland, Vorrang vor dem Herkunftslandprinzip (Luxemburg), soweit bestimmte Schwellwerte, derzeit 100 000 Euro, erreicht werden. Amazon muss demnach bei Lieferungen von Luxemburg nach Deutschland genau den gleichen Mehrwertsteuersatz entrichten wie jeder andere in Deutschland ansässige Händler auch. Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, gehe ich davon aus, dass unsere Steuerfahndung Mittel und Wege findet, diesen Anspruch durchzusetzen. Georg Kern, Trier

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