Abfall In höchstem Maße zweifelhaft

Abfallwirtschaft

Zum Artikel „Was mit den angespülten Mülltonnen in Wittlich passiert“ vom 24. August schreibt Hans Fischer:

Wenn der Zweckverband ART beim Verlust einer Tonne durch die Hochwasserkatastrophe je Tonne eine Gebühr von 26,42 Euro in Rechnung stellt, so wird nur die Dienstleistung „Lieferung“ berechnet. Der Wert der Tonne wird nicht in Ansatz gebracht.

Ob die Fesetzung einer solchen Gebühr rechtmäßig ist, ist im höchsten Maße zweifelhaft. Der Gebührentatbestand ist zwar in der Satzung aufgeführt; es bleibt jedoch fraglich, ob dies einer richterlichen Nachprüfung standhielte. Meines Erachtens ist die Satzungsvorschrift nicht durch eine Ermächtigung im Kommunalabgabenesetz gedeckt.

Allerdings würde ich mir den mühsamen Verwaltungsgerichtsweg wegen  25 Euro ersparen. Ich würde an den ART einen Erlassantrag gem. § 227 Abgabenordnungs stellen. Dann hätten die Gremien des ART ein erhebliches Problem, eine ablehnende Haltung zu begründen.  Dies gilt um so mehr, als Verbandsdirektor Monzel im Eifelkreis Bitburg „generös“ und öffentlichkeitswirksam neue Tonnen zur Verfügung gestellt hat; hierüber hat der TV am 19. August berichtet und explizit herausgestellt, dass die Austauschaktion ohne Berechnung durchgeführt wurde. Manchmal lohnt es sich eben, den TV zu lesen.

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