Medizin Bei Glatteis zur Leichenschau – für einen Hungerlohn

Zum Artikel „Tausende Tötungen werden nicht entdeckt“ (TV vom 15. März) schreibt Dr. Friedhelm Kirchen, Internist, Gerolstein:

Obwohl seit Jahrzehnten jährlich (!) eine Erhöhung der Gebühren für die Leichenschau gefordert und die Unzulänglichkeit ihrer Durchführung kritisiert wird, lässt auch jetzt nicht nur die rheinland-pfälzische Landesregierung (gerne) alles beim Alten – das bestehende System habe sich bewährt, meint Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichten­thäler (SPD).

Nur ärztliche Akademiker sind heute noch bereit, für Hungerlöhne – die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit über 20 Jahren unverändert! – zu arbeiten, denn sonst kommt der Staatskommissar –  mit der Keule!

Gerne belohnte sich gleichzeitig der rheinland-pfälzische Landtag mit einer völlig überzogenen doppelten Diätenerhöhung 2018 um 9,3 Prozent. (Meine letzte Rechnung für eine sofort ausgeführte Leichenschau (Sonntagnacht, bei Glatteis) in Höhe von etwa 37 Euro im Altenheim wurde erst nach über einem halben Jahr beglichen, „da die Erbschaft noch nicht geklärt war.“)

Die Einführung eines „amtlichen Leichenbeschauers“ – wie in anderen Ländern üblich – scheitert seit Jahrzehnten an deren vielfach höheren Honorarforderungen.

Wer im Übrigen – wie gesetzlich gefordert – „sämtliche Körperöffnungen inspiziert“ (um zum Beispiel „einen mit E 605 imprägnierten Scheidentampon nicht zu übersehen“), erwirbt rasch den Ruf eines „Leichenfledderers“ (siehe Deutsches Ärzteblatt vom 23. April 2004).

Behördenvertreter bitten, auf eine wegen „unklarer Todesursache“ notwendige Obduktion zu verzichten, das sei doch so teuer!

Laut Ärzte Zeitung (4. März 2004) versuchen Polizisten, Mediziner beim Ausfüllen des Totenscheins zu beeinflussen.

Fazit: Das Gesundheitsministerium wird daher (vermutlich weitere 30 Jahre) intensiv prüfen, wie Politikerdiäten und Juristenhonorare an das Niveau des ärztlichen Leichenschauhonorars und an die „Mindestlöhne“ der arbeitenden Bevölkerung angepasst werden können.

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