Zweierlei Maß

Zur Berichterstattung über den Fall Hebgen:

Nachdem der CDU-Politiker Herbert Jullien wegen 45 000 Euro Steuerhinterziehung eine lächerliche Geldstrafe von 9000 Euro erhalten hatte, beweist die CDU-freundliche Justiz in unserem Bundesland, dass sie auch im Fall Hebgen ein hohes Maß an Milde walten lässt, indem sie eine ebenfalls lächerliche Bewährungsstrafe von neun Monaten für zwei Jahre auf Bewährung verhängt. Normale Bürger wandern wegen wesentlich kleineren Summen jahrelang in den Knast, und selbst bei Haftstrafen von bis zu zwei Jahren wird diese selten zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem der CDU eine illegale Parteienfinanzierung vorgeworfen wurde, sollte die Justiz zuerst einmal ein Verbot in unserem Bundesland prüfen und beantragen, da diese Partei offensichtlich nicht mehr den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.

Siegfried Greif, Wöllstein

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