Zwischen Anspruch und Verantwortung

Politik

Zur Berichterstattung über die Bundestagswahl:
Die Würfel sind gefallen, die Karten neu gemischt. Der Bürger hat entschieden, für die etablierten Parteien enttäuschend zugunsten der AfD. Sehen wir es positiv, dann haben sich rund 87 Prozent gegen die AfD entschieden. Ich stelle fest, dass der Selbstzerfleischungsprozess in der Führungsriege der AfD schon begonnen hat und der Rest nur mit Stimmungsmache und ohne klares, einheitliches Konzept agiert.
Nun hat der Bürger den Anspruch, dass die etablierten Parteien eine handlungsfähige Regierung bilden. Die SPD hat sich aus der Verantwortung verabschiedet. Der Vorsitzende Martin Schulz ist mit seinem Slogan "für mehr Gerechtigkeit", ohne den Begriff genauer zu definieren, gescheitert. Die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles fällt mit Vulgärsprache auf ("eins auf die Fresse geben!"); ist das der neue SPD-Sound für den angekündigten Neubeginn? Die Linke hat gute Ansätze und Vorschläge im Bereich der sozialen Gerechtigkeit, bewegt sich aber zu sehr im Sozialismus, den wir im Gegensatz zur freien Marktwirtschaft sicher nicht wollen. Bleibt Jamaika, benannt nach den Flaggenfarben des karibischen Inselstaates, dessen Wahlspruch mit den Worten "Aus vielen (Völkern) ein Volk!" zu finden ist. Nun stehen die Union, FDP und Grüne in der Verantwortung, der Wähler hat sie dazu legitimiert und es ist auch ihre verdammte Pflicht, einen Grundkonsens zu finden, der die Brennpunkte der Politik sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch erfasst und berücksichtigt.
Einen kleinen Lichtblick erfahre ich in der einheitlichen Definition des Begriffs "Obergrenze" von CDU und CSU, ein positives Signal an FDP und Grüne. Mein, unser Anliegen, mein, unser Anspruch an die Verantwortlichen der potenziellen Regierungsparteien wäre, den Begriff "Obergrenze" nicht nur im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zu sehen. Bei folgenden Brennpunkten in der Gesellschaft wäre der Begriff "Obergrenze" auch neu zu definieren und festzulegen:
- Anzahl der Abgeordneten im Bundestag (derzeit 709).
- Höhe der Aufwandsentschädigung, der Diäten, des Anspruchs auf Versorgung nach dem Ausscheiden von Bundespräsidenten, Bundeskanzlern, Ministern, Staatssekretären bis hin zu den Abgeordneten (übrigens Forderung des Rechnungshofes).
- Im Umkehrschluss Festlegung einer Mindestgrenze zur finanziellen Ausstattung.
- Förderung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Basis und Keimzelle allen kommunalen Lebens.
In der Hoffnung, dass sich die Verhandlungspartner zusammenraufen, sehe ich den Anfang einer Neu- und Weiterentwicklung unseres Landes und Europas.
Ossi Steinmetz
Bausendorf

Nach der Bundestagswahl gibt es bereits jetzt Millionen Verlierer in unserem Land. Millionen Bürger, die Unternehmen und unsere Familien müssen nun für die gewählten Mandatsträger tiefer in die Tasche greifen! Der Grund liegt in den Überhang- und folglich auch an den zusätzlichen Ausgleichsmandaten. Der Bundestag ist auf 709 Volksvertreter angeschwollen. Wäre man dem Rat des scheidenden Bundestagspräsidenten gefolgt, das Wahlrecht zu reformieren und damit einhergehend eine "Obergrenze für die Abgeordneten des Bundestags" festzulegen, hätte die Republik viel Geld gespart. Geld, das man sicherlich besser einsetzen könnte, sei es für die innere Sicherheit, die Bildung, für die älteren Bürger oder für Pflege und Gesundheit.
In dieser Angelegenheit gibt es bei den Volksvertretern eine große Mehrheit gegen eine Obergrenze, wenngleich ich mir vorstellen kann, dass das Thema auf einem anderen politischen Spielfeld in Kürze noch für Unruhe und Unbehagen sorgen wird! Schlanker Staat, eine Worthülse, eine leere politische Phrase? Oder gilt diese Aussage nur für die seit Jahren gebeutelten Kommunen?
Keine Angst, liebe Abgeordnete, der "kleine Mann" und die Unternehmen werden es richten! Vielleicht sollte man darüber nachdenken, den Bürger, der die ganze Zeche zahlt, über eine Wahlrechtsreform abstimmen zu lassen.
Achim Zender
Morbach-Hoxel

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