Grundrente Herumhantieren an einem zerstörten System

Zur Diskussion über die Grundrente meint Rainer Faltin, Bernkastel-Kues:

Die Grundrente wird als großer Wurf von den heute regierenden Politikern und Politikerinnen gefeiert. Sie ist jedoch in Wahrheit ein Herumhantieren an einem durch ständige Eingriffe zerstörten System der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung; selbst wenn heute ein Teil der gesetzlichen Rente aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ein Niedriglohnsektor mit Einkünften, die nicht zum Überleben reichen, unter Aufstockung aus wiederum Steuermitteln konnte nur durch falsche Politik zugunsten des Kapitals und einer entglittenen und fehlgeleiteten Marktwirtschaft entstehen. Dies hat nichts mehr mit einer sozialen Marktwirtschaft zu tun wie unter den damaligen Staatsmännern zu Beginn der Bundesrepublik eingeführt.

Große Erleichterung und Zufriedenheit auf beiden Seiten der großen Koalition waren nach der Einigung zum Entwurf der Grundrente zu vernehmen. In Erinnerung gerufen sei hier, dass es darum geht, die sogenannten Geringverdiener für 35 Jahre Beitragsleistung zu belohnen, damit diese nicht die Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Die Grundrente sieht vor, dass 35 Jahre lang Beiträge geleistet wurden und ihre Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt.

Zu klären/erklären durch die Bundesregierung bleibt bei der Ausgestaltung der Gesetzesänderung zur Grundrente, in welchem Umfang die  EWR-Auslandszeiten (EWR=europäischer Wirtschaftsraum) Berücksichtigung finden wird. Denn die EWR-Verordnungen besagen, dass die im Ausland erworbenen Rentenversicherungszeiten den im Inland erworbenen Versicherungszeiten gleichgestellt sind. Die Anrechnung von Versicherungszeiten führt dazu, dass für einen Versicherten, der bspw. in verschiedenen Ländern Ansprüche erworben hat, diese zur Erfüllung der Wartezeit herangezogen werden.

Geht man vom Entwurf der Bundesregierung aus, führt es dazu, dass zwölf Monate Versicherungszeiten in Deutschland ausreichen würden, um die Grundrente zu erhalten, sofern weitere 34 Jahre ausländische Versicherungszeiten vorliegen. Hier ist auch noch nicht geklärt, ob die Entgeltpunkte nur für die zwölf deutschen Monate angehoben und die anderen 34 Jahre außer Acht gelassen werden oder ob die ausländischen Rentenzeiten insgesamt auf das Grundrentenniveau gehoben werden. Eine Prüfung der Durchschnittseinkommen im Ausland wird schwierig bis gar nicht möglich sein, und ausländische Einkommen sind nicht mit deutschen Einkommen vergleichbar (siehe insbesondere Osteuropa).

Sollten lediglich die deutschen Zeiten besser gestellt werden, führt dies bei einem Wohnsitz in Deutschland mit einer niedrigen ausländischen Rente dazu, dass wiederum Grundsicherung im Alter bezogen werden muss. Dementsprechend stellt dies keine Verbesserung für den- oder diejenige dar. Werden hingegen alle, auch die im Ausland erworbenen Versicherungszeiten höher bewertet, ohne im deutschen Beitrags- und Steuerrecht gelebt zu haben, führt dies unweigerlich zu einer Quersubventionierung Europas zu  Lasten der deutschen Rentenkasse und somit der Beitragszahler.

In Erinnerung sei gerufen, dass in Fernsehdiskussionen die niederländische Grundrente von monatlich 1200 Euro gelobt wird. Vergessen wird dabei, dass die berechtigte Person für die Grundrente in den Niederlanden zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr 50 Jahre dort gelebt haben muss!!!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort