Nachbarschaftshilfe ohne Risiko

Baugeld ist so billig wie selten. Die niedrigen Hypothekenzinsen und die eskalierende Staatsschuldenkrise mit mittelfristig erwarteten höheren Inflationsraten bewegen manchen Bürger, ein lang gehegtes Bauvorhaben jetzt zu verwirklichen.

Das fällt leichter, wenn man vieles in Eigenleistung und mit Hilfe von guten Freunden und Nachbarn schaffen kann.

Doch Achtung: Die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit ist fließend. Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- und Werkleistungen, die von Angehörigen, Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird. Sofern die Helferstunden von Nachbarn nicht gegenseitig verrechnet werden, darf der private Bauherr seinen Helfern keinen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag, sondern höchstens einen wirklich geringen Betrag zahlen, der in keinem Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung steht. Sonst droht ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro.

Die Gefahr einer Anzeige wegen Schwarzarbeit und die Überwachung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist nicht zu unterschätzen. Um den wichtigen Versicherungsschutz für die Helfer zu erhalten, muss man das Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden. Für die Region zuständig ist die Bezirkverwaltung in Wuppertal. Die E-Mail-Adresse lautet: mb-3@bgbau.de, die Telefonnummer 0202/3980.

Der Autor ist ehemaliger Chefredakteur des Handelsblatts und Buchautor.

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