Kommentar Organisierte Abzocke: Der Staat muss eingreifen

Eins vorweg: Es ist eine gute Sache, wenn die Standards für den Datenschutz EU-weit auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die alten Vorschriften stammten aus dem Jahr 1995, als die sozialen Netzwerke allenfalls in den Anfängen steckten.

Kommentar: Organisierte Abzocke: Der Staat muss eingreifen
Foto: TV/Schramm, Johannes

Und es ist selbstverständlich, dass das neue Datenschutzrecht auch eingehalten werden muss. Die  Instanzen, die die Einhaltung überwachen sollen,  also die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie klageberechtigte Verbraucherschutzorganisationen, müssen diesen Auftrag auch ernst nehmen.  Sie werden dabei vor allem die großen Unternehmen im Blick haben. Es geht ja nicht darum, einzelne Unternehmen zu schikanieren. Vielmehr gilt es, dafür zu sorgen, dass nicht weltweit operierende digitale Plattformen unter Umgehung der Vorschriften mit personenbezogenen Daten ihre Milliardengewinne steigern können.

Davon zu trennen ist das Gebaren der Abmahnindustrie. Schwarze Schafe unter Anwälten nutzen dabei die Rechtsunsicherheit und die Unkenntnis von kleinen Unternehmen aus. Sie mahnen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße ab, fordern eine Unterlassungserklärung und eine „Gebühr“ in Höhe von einem niedrigen dreistelligen Eurobetrag, um die ganze Sache aus der Welt zu schaffen. Wer so ein Schreiben bekommt, der ist gut beraten, zu einem seriösen Rechtsanwalt zu gehen und die Sache von einem Profi klären zu lassen. Allerdings ist auch der Gesetzgeber gefordert, sich das Abmahnrecht noch einmal genau anzuschauen. Der Staat darf nicht hinnehmen, wenn gut gemeinte Gesetze für organisierte Abzocke missbraucht werden.

nachrichten.red@volsfreund.de

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