Schwerpunkt der Landesförderung lag 2020 an der Oberen Kyll 4,5 Millionen Euro für Projekte rund ums Wasser im Kreis Vulkaneifel
Daun/Gerolstein · Schwerpunkt der Landesförderung im Jahr 2020 waren Vorhaben an der Oberen Kyll.
Mit mehr als 4,5 Millionen Euro hat das Land im Jahr 2020 wasserwirtschaftliche Projekte im Landkreis Vulkaneifel gefördert. Nicht nur für diesen Kreis, sondern auch für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt.
„Diese Projekte haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung“, sagt SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.
Die Projekte
● Die Verbandsgemeinde Gerolstein modernisiert die öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsbereich Obere Kyll umfassend. So wurde der Neubau des Hochbehälters in Schüller „Auf Steinbüchel“ als bedeutendste Einzelbaumaßnahme mit einer Fördersumme von rund 1,6 Millionen Euro unterstützt.
Hierbei kam innovative Technik zum Einsatz: Der Wasserspeicher besteht aus zwei Edelstahlbehältern, die jeweils 250 Kubikmeter Trinkwasser fassen. Bei Bedarf kann das Behältervolumen um einen dritten Speicher erweitert werden. Damit das schnell gehen kann, ist die Halle modular aufgebaut in der sogenannten Stahlskelett-Bauweise. Vorteile der Edelstahlausführung sind die vergleichsweise schnelle Herstellung der Tanks, ein geringer Wartungsaufwand sowie ein hygienisch sicherer Betrieb. Um die Behälter vor Wind und Wetter zu schützen, wurde eine Halle aus heimischem Holz errichtet.
● Die verbesserte Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist Ziel der Verlegung neuer Verbindungsleitungen zwischen den Bereichen Birgel/Jünkerath und Steffeln/Schönfeld. In weiteren Bauabschnitten wird erstmals ein Ringverbund geschaffen. Zusätzlich ist zukünftig eine gegenseitige Belieferung mit Trinkwasser aus unterschiedlichen Gewinnungsgebieten möglich. Dafür wird eine neue, knapp fünf Kilometer lange Verbindungsleitung zwischen dem Hochbehälter Hillesheim und dem Pumpwerk Birgel gebaut.
● Ein weiteres bedeutendes Projekt im Kreis ist die Renaturierung der Kyll und die Umgestaltung von Freiflächen entlang des Flusses in Stadtkyll. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen rund 1,5 Millionen Euro. Knapp 90 Prozent davon hat das Land Rheinland-Pfalz übernommen.
Verschiedene Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Gestalt der Gewässer beitragen. Dazu zählen beispielsweise das Abflachen von Uferböschungen, die Rückverlegung eines Dammbauwerkes, die Rodung nicht heimischer Pflanzen, die Verbesserung der Uferstrukturen sowie der hydraulischen Verhältnisse durch die Erneuerung von Brückenbauwerken und die Reaktivierung einer Flutmulde im Kurparkbereich.
Das Anlegen von Wegen und Ruheplätzen soll dazu beitragen, dass Menschen sich gerne am Gewässer aufhalten.
Was sind die Ziele der Fördermittel? Das Geld soll laut SGD Nord den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung helfen. Gleichzeitig wolle man Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit setzen sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar halten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.
Wo liegen die Schwerpunkte der Förderung?
Ein Schwerpunkt ist „Aktion Blau Plus“. Dieses Programm umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes sowie den Rückbau von Wehranlagen.
Auch stehen im Bereich der Abwasserbeseitigung unter anderem technische Verbesserungsmaßnahmen zur Modernisierung von Kläranlagen als wichtige Förder- und Tätigkeitsschwerpunkte auf der Agenda.
Zudem soll der „Wassercent“ zum Schutz des wertvollen Guts beitragen. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss laut SGD Nord bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt.