Erben Rechte und Pflichten von Erben

Stirbt ein Angehöriger, müssen die Erben einiges beachten. Auch wenn der Schock tief sitzt, gibt es einige wichtige Aufgaben zu bewältigen.

Nachlassverwaltung extern und intern

Falls der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellt hat, ist allein er verantwortlich für die Nachlassabwicklung und -verteilung. Gibt es keinen Testamentsvollstrecker, müssen sämtliche Erben einer Erbengemeinschaft gemeinsam Verträge kündigen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Schuldnern durchsetzen. Auch über Bankkonten dürfen die Miterben nur gemeinsam und mitunter bei gleichzeitiger Anwesenheit verfügen. Mehrere Erben, denen kein spezieller Gegenstand oder keine spezielle Immobilie zugeordnet wurde, gehört alles gemeinsam. Das bedeutet, die Erbengemeinschaft muss unter sich einig werden, wer welche Gegenstände aus dem Nachlass erhält. Dies gilt auch für immaterielle Werte, wie Fotoalben oder Erinnerungsstücke. Ebenfalls in Abstimmung sollten die Miterben einen Postnachsendeauftrag stellen.

Verträge kündigen

Laufende Verträge können Erben fortführen oder kündigen. Dies gilt insbesondere für den Mietvertrag (§ 564 BGB). Der Erbe ist jedoch berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Das gleiche gilt für den Vermieter. Angehörige können, wenn sie dies wollen, in das Mietverhältnis eintreten.

Offene Forderungen

Gibt es offene Rechnungen, müssen diese beglichen werden. Außerdem ist der Erbe in der Pflicht, Steuererklärungen für den Verstorbenen bis zum Todestag abzugeben. Mitunter kann es im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuererklärung erforderlich sein, ein Verkehrswertgutachten bezüglich der Immobilie, des Autos oder des Schmucks einzuholen. Gleiches gilt, wenn Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger geltend gemacht werden sollen. Hilfreich sind diese Gutachten auch dann, wenn es um die Verteilung des Nachlasses an die Erben geht. Kontoauszüge sollten dahingehend gesichtet werden, ob Daueraufträge storniert oder Einzugsermächtigungen widerrufen werden müssen. Gibt es Safes im Haus oder Schließfächer bei der Bank, werden diese in Anwesenheit der Miterben oder anderer Zeugen geöffnet. Dabei wird ein Protokoll mit Bildern angefertigt.

Versicherungspflichten

Bei einem Hausgrundstück sollten entsprechende Versicherungen überprüft werden. Gegebenenfalls ist eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Steht die Immobilie leer, muss eine regelmäßige Kontrolle, am besten mehrmals wöchentlich, durchgeführt werden. Andernfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrau­ens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter https://ihr-ratgeber-recht.de/

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