Vorstellungsgespräch und Anreisekosten

Nicht nur bei Haustürgeschäften, auch bei Einladungen zum Vorstellungsgespräch sollten Sie auf das Kleingedruckte achten. Im Anschreiben kann stehen: „Wir übernehmen keine Vorstellungskosten.“

 TV-Kolumnist Martin Wehrle.

TV-Kolumnist Martin Wehrle.

Foto: privat

So unterlaufen Firmen das Bürgerliche Gesetzbuch: Eigentlich müssen sie dem Bewerber, der als "Beauftragter" gilt, seine Anreisekosten erstatten; meist werden Bahntickets zweiter Klasse oder 30 Cent pro Kilometer vergütet. Was tun? Wenn Sie im Vorfeld ums Kilometergeld feilschen, heben Sie sich zwar von der Masse der Bewerber ab, allerdings nur als Stänkerer. Wenn Sie auf das Vorstellungsgespräch verzichten, sparen Sie ein paar Euro - aber was, wenn Sie die Chance Ihres Lebens verpassen? Wie wäre es, wenn Sie die Knauserigkeit bei den Reisespesen als Hinweis werten würden, wie das Unternehmen tickt? Offenbar scheut man vor Imageschäden nicht zurück, um ein paar Euro zu sparen. Hat eine solche Firma Zukunft, vielleicht gerade wegen der Sparpolitik? Oder spart sie sich zu Tode, auch weil die Mitarbeiter nur als Kostenstellen gelten? Und wie wird man Sie, nach diesem Tiefschlag zur Begrüßung, später als Festangestellten behandeln? Holen Sie Informationen über das Unternehmen ein! Surfen Sie im Internet, sprechen Sie ehemalige Mitarbeiter und Kunden an! Falls der Ruf der Firma besser ist, als es die Knauserigkeit befürchten ließ: Beißen Sie in den sauren Apfel! Entweder Sie bekommen den Job - oder Sie sammeln Erfahrung. In beiden Fällen ist Ihr Geld gut angelegt. Unser Kolumnist Martin Wehrle (geboren 1970) gehört zu den erfolgreichsten Karriereberatern in Deutschland. Sein aktuelles Buch: "Ich arbeite immer noch in einem Irrenhaus" (Econ).

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