Zu dick, zu klein, zu alt

Das Arbeitsgericht Darmstadt hat in dieser Woche einen seltsamen Fall verhandelt. Eine Frau wollte 30.000 Euro Entschädigung, da ein Arbeitgeber ihre Bewerbung abgelehnt hatte. Die Klägerin (1,70 Meter, 83 Kilo) sieht sich wegen Leibesfülle diskriminiert.

Nach einem Bewerbungsessen für einen Chefposten sei sie gefragt worden: "Erzählen Sie uns mal, warum Sie übergewichtig sind." Allerdings wollte das Gericht nicht nachvollziehen, dass dieser Satz eine Diskriminierung beweist.

Es kommt öfter vor, dass Menschen mangels körperlicher Voraussetzungen einen Job nicht bekommen. Nicht immer ist das so bizarr wie bei "Germany's Next Topmodel", wo die Auswahl sogar noch telegen abgefeiert wird. So scheiterte eine junge Frau im vergangenen Jahr in Köln daran, sich in eine Ausbildungsstelle zur Pilotin einzuklagen. Sie war mit 1,62 Meter kleiner als der Arbeitgeber vorgibt. Immerhin sprach das Gericht hier von einer Diskriminierung.

Chancen auf Schadenersatz haben Bewerber, die nachgewiesen aus Altersgründen abgelehnt wurden - wie jene damals 49-Jährige, die in ihren zurückgesandten Bewerbungsunterlagen einen Klebezettel mit der Notiz "zu alt geb. 61" gefunden hatte. Sie bekam 2010 in einem Vergleich 11.000 Euro angeboten.

Sicherlich setzen Arbeitgeber häufiger fragwürdige äußerliche Maßstäbe an. Und man könnte angesichts der bekannteren Fälle meinen, dass dies Frauen eher trifft als Männer. Es macht Sinn, solche Fragen öffentlich zu diskutieren - hoffentlich übt es in Toleranz. Diese hilft künftigen Arbeitnehmern mehr als kontroverse Rechtsstreite, die fast nie im neuen Traumjob enden.

oht@volksfreund.de

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