Messerattacke in Hallschlag: Gutachter hält Angeklagten nur für vermindert schuldfähig

Trier/Hallschlag · Vor dem Landgericht Trier hat heute der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten vorgetragen. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, im Februar seinen Onkel mit einem Messer von hinten angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Er ist angeklagt wegen versuchten Mordes.

 Foto: dpa

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(neb) Nur vermindert schuldfähig sei der Angeklagte gewesen, als er seinen Onkel, der gleichzeitig der Vater seiner Verlobten ist, nach einem Streit mit dem Messer attackierte. Er habe die Tat im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung begangen, führte der psychiatrische Sachverständige, Dr. Michael Schormann, aus.

Diese habe zum einen resultiert aus einer schweren affektiven Erschütterung aufgrund des vorangegangenen Streits zwischen seinem Onkel und dessen Tochter, der Verlobten des Angeklagten. Zum anderen sei von einer beträchtlichen Alkoholisierung des Angeklagten auszugehen, die zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt habe.

Am 19. Oktober soll der Prozess fort- und vermutlich auch zu Ende geführt werden. Da keine weiteren Zeugen mehr geladen sind, werden an diesem Termin Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten.

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