Mordprozess: Trierer heute vor Gericht - 28-Jähriger soll Freundin heimtückisch getötet haben

Trier · Ein 28-jähriger Mann aus Trier steht ab heute wegen Verdachts des Mordes vor dem Trierer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Freundin heimtückisch erstochen zu haben. Mögliches Motiv: Eifersucht.

Warum musste eine 23-jährige zweifache Mutter im vergangenen Dezember sterben? War es Eifersucht? War es Beziehungsfrust? Der 28-jährige Freund der Frau steht ab heute vor dem Trierer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Brummi-Fahrer vor, seine Freundin am Abend des 14. Dezember in der gemeinsamen Wohnung in Breit (Bernkastel-Wittlich) heimtückisch von hinten erstochen zu haben.

Der Trierer ist wegen Verdachts des Mordes angeklagt. Vier Mal soll er der Frau in den Rücken gestochen haben, als sie sich über ein Kinderbett gebeugt hatte. Als sie rückwärts auf den Boden fiel, soll der Mann weiter auf sie eingestochen haben. Die Frau hatte dem 28-Jährigen zuvor in einer SMS mitgeteilt, dass sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte. Die Beziehung zwischen den beiden sei nicht einfach gewesen, sagt die Verteidigerin des Mannes, Sylvia Karrenbauer aus Trier. Sie sei immer wieder zu ihrem Ehemann zurückgegangen, auch nachdem die Scheidung eingereicht gewesen sei.

Auch den Ehemann soll der Angeklagte angegriffen haben, als dieser der 23-Jährigen helfen wollte. Mindestens drei Mal soll dieser auf den Mann eingestochen haben, der dadurch schwer verletzt wurde. Der Ehemann und ein weiterer Begleiter waren an dem Abend zusammen mit der Frau in der Wohnung. Erst dem Begleiter soll es gelungen sein, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen. Daher muss sich der 28-Jährige, der nach TV-Informationen wegen Körperverletzung einer früheren Lebensgefährtin von der Polizei verwarnt worden ist, auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Kurz nach der Tat hatte er diese gestanden, seitdem schweigt er zu den Vorwürfen. Der Ehemann, die Mutter und die Schwester der Getöteten sind Nebenkläger.

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