Nach tödlicher Messerattacke: Mehr Streifen in Konz unterwegs

Konz · Die Polizei geht und fährt in Konz (Kreis Trier-Saarburg) nach eigenen Angaben seit einigen Monaten öfter Streife. Der Grund dafür ist die Messerattacke während eines Drogengeschäfts im Herbst 2013, bei der ein 19-Jähriger getötet wurde.

 Die Konzer Schlesierstraße: Hier kam es zu den tödlichen Messerstichen.

Die Konzer Schlesierstraße: Hier kam es zu den tödlichen Messerstichen.

Foto: Agentur Siko

Konz. Die 18 000-Einwohner-Stadt Konz war geschockt nach der Tat. Und der tödliche Drogendeal vom 27. September 2013 wird vielen ihrer Bürger in Erinnerung bleiben. Denn das Umfeld der Grundschule St. Nikolaus, wo im vergangenen September ein 19-Jähriger erstochen wurde, ist zwar als Party-Treffpunkt für Jugendliche bekannt. Dass aber so etwas mitten im Konzer Wohnviertel Berendsborn passieren würde, damit hat wohl niemand gerechnet. Dennoch kam es dort im vergangenen Herbst zu der tödlichen Messerattacke im Rahmen eines Drogengeschäfts .

Und die Polizei hat ihre Konsequenzen daraus gezogen. Auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds erläutert Polizeisprecher Karl-Peter Jochem, "dass die Polizei ihre ohnehin schon starke Streifentätigkeit in Konz nach dem Vorfall deutlich erhöht hat." Das gelte sowohl für die Schutzpolizei mit uniformierten Streifen als auch für die Kriminalpolizei mit Zivilstreifen.Etliche Kontrollen


"Dabei wurde eine Vielzahl von Personen überprüft", führt Jochem weiter aus. Nach der Messerattacke sei es aber zu keinen weiteren Auffälligkeiten gekommen, was die Drogenkriminalität betreffe. "Die Polizei wird natürlich auch weiterhin die Lage in Konz sehr genau beobachten und entsprechend reagieren", sagt Jochem. Die Jugendkammer des Trierer Landgerichts muss jetzt klären, ob es sich bei der tödlichen Attacke im September um Mord oder Totschlag handelt. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat ein 20-jähriger Konzer einen 19-jährigen Trierer bei einem Drogengeschäft dreimal mit einem Klappmesser in die Brust gestochen. Danach soll er dem Opfer, das wenig später im Krankenhaus starb, Geld und Drogen weggenommen haben.

Bisher hat der 20-Jährige laut Staatsanwaltschaft gestanden, dass er zwar einmal zugestochen habe, aber das Opfer nicht umbringen wollte. Am Dienstag gab die Trierer Staatsanwaltschaft jedoch auch offiziell bekannt, dass sie den Mann wegen Mordes und nicht wegen Totschlags anklagt, wie es noch im ursprünglichen Haftbefehl stand.

Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Die Verteidigung des Angeklagten wird laut dem Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer die Trierer Strafverteidigerin Martha Schwiering übernehmen. Sie selbst bestätigte das auf Anfrage nicht.Extra

Paragraf 211 des Strafgesetzbuches besagt, dass Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Als Mörder wird definiert, "wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet". Würde der Angeklagte noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt, würde die mögliche lebenslange in eine 10- bis 15-jährige Freiheitsstrafe umgewandelt. cmk

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