Politik Koordinatorin mit gebundenen Händen

Berlin · Angela Merkel kann ohne oder gegen die Länder in Sachen Corona-Schutz wenig bewirken.

 Allein auf der Bühne: Kann Bundeskanzlerin Angela Merkel die Länder zu einvernehmlichen Handeln bewegen?

Allein auf der Bühne: Kann Bundeskanzlerin Angela Merkel die Länder zu einvernehmlichen Handeln bewegen?

Foto: dpa/Kay Nietfeld

„Merkel muss“, „Merkel soll“ – vor dem neuen telefonischen Krisengipfel mit den Ministerpräsidenten am heutigen Mittwoch fehlt es nicht an dramatischen Appellen. Doch selbst, wenn die Kanzlerin wollte, sie kann Lockerungen gar nicht beschließen. Zwar ist Corona eine bundesweite Epidemie, doch über die konkreten Maßnahmen bestimmen allein die Länder. Oder sogar die örtlichen Gesundheitsämter.

Merkel hat sich von Anfang an bemüht, wenigstens eine Koordinierung zu erreichen, möglichst sogar einen Gleichklang. Einbringen kann sie in den Telefonaten außer guten Worten allerdings nur die Zahlen ihrer Virologen vom Robert Koch-Institut und Hilfsgelder des Bundes. Das sind ihre Argumente.

Zu Beginn der Pandemie gelang der Kanzlerin diese Mediationsaufgabe noch. Die Akzeptanz für die massiven Einschränkungen wäre auch kaum herzustellen gewesen, wenn sie in der einen Region gegolten hätten, gleich im Nachbarland aber nicht. Im Extremfall hätte das sogar zu Grenzkontrollen und Reiseverboten innerhalb Deutschlands führen können. Dass das nicht passierte, lag an einer Vereinbarung, die die Kanzlerin am 16. März bei der Ausrufung der drastischen Kontakt-, Reise-, Handels- und Gastronomiebeschränkungen mit den Ministerpräsidenten erreichte.

Diese Vereinbarung ist nie formell aufgekündigt worden, im Gegenteil. Sie wird mit jeder neuen Telefonkonferenz ausdrücklich fortgeschrieben. Am Anfang der Protokolle steht regelmäßig, dass alle bisherigen Verabredungen mit Ausnahme der jeweils neuen Regelungen weitergelten. Das Problem ist, dass einzelne Bundesländer sich oft schon tags darauf nicht mehr daran halten. So stand im gemeinsamen Beschluss vom letzten Mittwoch noch, dass für die Wiederinbetriebnahme von Gastronomie und Hotels erst nach dem morgigen 6. Mai ein Konzept erarbeitet werden solle. Für das nächste Treffen danach. Was die Regierungschefs in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein nicht hinderte, schon jetzt Öffnungsdaten zu verkünden und sich dafür feiern zu lassen. Es droht nun ein Windhundrennen um Lockerungen, bei dem die Koordinierung untergeht – und mit ihr der Infektionsschutz.

Die Rechtslage macht es möglich. Der Bund darf laut Grundgesetz nur Rahmengesetze zur Vermeidung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten verabschieden. Das Bundesseuchengesetz, das Tierseuchengesetz und das Infektionsschutzgesetz sind solche Bestimmungen.

Sie regeln Meldepflichten, manchmal wie bei den Masern auch Impfpflichten für bestimmte Berufe und sollen für eine Koordinierung der medizinischen Maßnahmen sorgen. Alles, was Eingriffe in die Bewegungs- oder Gewerbefreiheit betrifft, ist jedoch Ländersache, die Durchsetzung von Verboten mit Hilfe der Polizei auch. Die Länder können dazu Verordnungen erlassen, wie das bei Corona auch geschah. Im Gefahrenfalle können aber auch die örtlichen Gesundheitsämter Anordnungen treffen. Die Bußgeldkataloge sind ebenfalls Länderhoheit.

Es ist zweifelhaft, ob die Kanzlerin an diesem Mittwoch noch einmal eine neue Vereinbarung wie am 16. März hinbekommt oder wenigstens einen gemeinsamen Zeitplan für Lockerungen. Politisch, das zeigt sich, ist ihre Macht kleiner geworden. In der Union zum Beispiel spielen längst Markus Söder oder Armin Laschet ihr eigenes Spiel. Und rechtlich sind ihr eben die Hände gebunden. Die Reform des Infektionsschutzgesetzes wegen Corona am 27. März hat dem Bundesgesundheitsminister zwar kurzfristig mehr Kompetenzen zugesprochen – doch weiterhin nur im medizinischen Bereich, etwa beim Infektionsschutz in Kliniken und Altenheimen oder bei der Beschaffung von Schutzkleidung und Wirkstoffen. Mobilitätsbeschränkungen kann der Bund nur an einer Stelle selbst aussprechen: Die Schließung der Außengrenzen für einreisende Ausländer. Die aber möchte die Kanzlerin selbst am liebsten so schnell wie möglich wieder beenden.

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