Grenzgänger Kündigung à la Luxembourg

Update | Trier/Luxemburg · Auch wenn der Zugang zum Luxemburger Arbeitsmarkt meist ohne große Hürden abläuft: Einen Arbeitsvertrag zu schließen und auch wieder zu kündigen, läuft dennoch nach anderen Regeln ab als in Deutschland. Was Grenzpendlerinnen und Grenzpendler beachten sollten.

Arbeiten in Luxemburg ist finanziell attraktiv, doch es gilt einiges bezüglich Arbeitsvertrag und Kündigungsrecht zu beachten.

Foto: TV/vetter friedemann

Groß ist das Informationsbedürfnis der Grenzpendlerinnen und Grenzpendler beim dritten Info-Abend des Trierischen Volksfreunds speziell für regionale Beschäftigte im Großherzogtum. Denn Arbeiten in Luxemburg scheint erst mal einfach. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail, wie Referent und TV-Kolumnist, der Rechtsanwalt und deutsch-luxemburgische Steuerexperte Stephan Wonnebauer, zu berichten weiß und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis belegen kann. „Der Arbeitsvertrag ist einer der wichtigsten Verträge im Leben eines Menschen. Im Schnitt verbringen Sie 173 Stunden im Monat mit ihren Kolleginnen und Kollegen“, sagt er. Und auf Luxemburg bezogen: „Vielen kommt Luxemburg nicht als Ausland vor. Aber im Arbeitsrecht erscheint uns einiges aus deutscher Sicht als unlogisch.“