Alle Nachrichten-Artikel vom 04. Januar 2009
Das Vertragsverhältnis ist entscheidend

Das Vertragsverhältnis ist entscheidend

Der Eigentümer eines Grundstücks haftet dann nicht für die Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem zur Nutzung des Grundstücks berechtigten Dritten