Unfallschutz bei Weihnachtsfeier hat klare Bedingungen
Trier. (red) Wer feiert, bis der Arzt kommt, hat Glück, wenn der Chef noch nicht gegangen ist: Denn solange die Geschäftsführung mitfeiert, kommt auch die Berufsgenossenschaft für Unfälle zwischen Lebkuchen, Glühwein und Gänsebraten auf. Darauf hat